Vorausgesetzte Sprachkenntnisse

Der Studiengang der Europäischen Rechtslinguistik an der Universität zu Köln (ERL) setzt Kenntnisse in den EU-Arbeitssprachen sowie in der studierten Sprache voraus. Darüber hinaus können weitere EU-Sprachen teils mit, teils ohne Vorkenntnisse erworben werden.

Bachelor (BA)

Zu Beginn des Studiums werden Kenntnisse in der studierten Sprache auf dem Niveau B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen CEF vorausgesetzt.

Einstufung des Sprachniveaus

Für die Studienanfänger findet zu Semesterbeginn ein obligatorischer Einstufungstest statt, in dem das Niveau der Sprachkenntnisse getestet und festgestellt werden soll, ob diese den Anforderungen des Studiengangs entsprechen. So haben Studierende mit einem hohen Sprachniveau in der studierten Sprache die Möglichkeit, sich höher einstufen zu lassen und somit Kurse zu überspringen.



Was beinhaltet der obligatorische Einstufungstest?

Der obligatorische Einstufungstest besteht aus verschiedenen Teilen: Im Basisteil müssen Sie ausreichende grammatische Kenntnisse der studierten Sprache zeigen, um für die sprachpraktischen Veranstaltungen des Studiengangs empfohlen zu werden. Durch die komplexeren grammatischen Übungen des zweiten Teils sowie durch die Übersetzungsteile (sowohl in die Fremdsprache, als auch von der Fremdsprache ins Deutsche) haben Sie die Möglichkeit, sich sogar höher einstufen zu lassen.



Gute Vorbereitung dringend empfohlen

Häufig wird das Sprachniveau allein durch den Schulunterricht nicht erreicht, so dass eine gezielte Vorbereitung auf den obligatorischen Einstufungstest dringend empfohlen wird. Wer die sprachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist gehalten, sich zu Beginn des Studiums entsprechende Sprachkenntnisse, spätestens bis nach Abschluss des 2. Semesters, anzueignen. Kurse dafür werden im Sprachpraktischen Propädeutikum angeboten (für die es jedoch, weil sie nicht Bestandteil des Studiengangs sind, keine credit points gibt). Jeder kann die Sprachkenntnisse natürlich auch auf anderem Wege aufholen (Selbststudium, Sprachkurse, Auslandsaufenthalte). Es lohnt sich jedoch in jedem Fall, sich - auch kurzfristig noch - gut auf den Einstufungstest vorzubereiten: eine Nichteinstufung zu Beginn Ihres Studiums kann den Ablauf verzögern.



Weitere vorausgesetzte Sprachkenntnisse

Die rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen werden i.d.R. auf deutsch gehalten, ebenso wie die meisten der sprachwissenschaftlichen Veranstaltungen, so dass Kenntnisse des Deutschen für ein erfolgreiches Studium unabdingbar sind.
Englisch ist nicht nur EU-Arbeitssprache, eine Vielzahl an wissenschaftlichen Publikationen sind auch auf englisch verfasst, so dass Englischkenntnisse von Beginn des Studiums an zum Einsatz kommen. Vorausgesetzt werden Englischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B2 CEF. Sie sollen vor dem Besuch der Aufbaumodule erworben worden sein und müssen spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung nachgewiesen werden.
Falls Französisch nicht die studierte Sprache ist, sind darüber hinaus spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung Französischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B2 CEF nachzuweisen.

Übersicht

  zu Studienbeginn bis zur Bachelorprüfung
Studien- und EU- Arbeitssprachen Deutsch (C1)* (C1)*
Englisch (B2)* B2
Französisch (B2)* B2
Studierte Sprache Französisch B1 C1
Spanisch B1 C1
Italienisch B1 C1
Portugiesisch B1 C1


* Angaben in Klammern: das angegebene Sprachniveau wird an dieser Stelle nicht überprüft, aber dringend angeraten

Master (MA)

(mehr in Kürze)

Weiterführende Informationen

- Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (CEF) [goethe.de]
- Niveau-Beschreibungen des CEF [goethe.de]

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