Mehrsprachiges Recht - die Grundlage

Recht wird in Sprache gegossen und erhält durch sie eine substantielle Form. Dabei wird die Gültigkeit des Rechts jedoch nicht durch Sprach-Grenzen eingeschränkt. Voraussetzung dafür, dass das Recht angewendet werden kann, ist, dass es verstanden wird - insbesondere von denen, die ihr Verhalten nach diesem Recht ausrichten wollen - und müssen. Demokratisch ausgerichtete, mehrsprachige Gesellschaften bilden ihre Rechtskonzepte daher auch mehrsprachig ab.
Dadurch entstehen eine Reihe von "Übersetzungs"-Problemen: Sind die mehrsprachigen Texte in ihrer Aussage tatsächlich gleich?

NFP 56 - das Forschungsprogramm

Die traditionelle Vier-Sprachigkeit der Schweiz ist längst zur Viel-Sprachigkeit geworden. Dies wirft für Schule und Gesellschaft zweifellos Probleme auf. Andererseits aber eröffnet gerade dieses sprachliche Kapital der Schweiz grosse Chancen, da die internationalen Verflechtungen Sprachen- Kenntnisse nötiger denn je machen. Die Vielfalt der Sprachen stellt heute neue Fragen an Schule, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und auch an jedes einzelne Individuum. Das Nationale Forschungsprogramm NFP 56 erforscht und entwickelt Grundlagen zur Erhaltung, Förderung und Nutzung der Sprachenvielfalt in der Schweiz.     >>>

Sprache und Recht - das Projekt

"Juristisch-linguistische Untersuchungen von Rechtstexten der schweizerischen offiziellen Mehrsprachigkeit"     >>>